Fracht aus Drittländern, die in die EU eingeführt wird, kann nicht frei gehandelt werden. Zunächst muss die Zahlung der Mehrwertsteuer und der Einfuhrzölle erfüllt werden. Das bedeutet, dass alle Frachten verzollt werden müssen, bevor sie gehandelt werden können.
Grundsätzlich muss jede Fracht bei Ankunft in den Seehäfen verzollt werden, bevor sie ihre Reise zum Bestimmungsort fortsetzen kann. In der Praxis würde dies zu vielen Verzögerungen und Verwaltungsaufwand führen. Um dies zu vermeiden, ist es möglich, Container ohne Verzollung der Ladung mit einem T1-Dokument zu transportieren. Aus diesem Dokument geht hervor, dass die noch nicht zum freien Handel freigegebene Ladung unter zollamtlicher Überwachung frei befördert werden kann.
Die Fracht kann beim Eintreffen in einer Zollstelle oder im Lager verzollt werden. Dies hat einen Verwaltungs- und einen Liquiditätsvorteil.
CTV arrangiert diese T1-Dokumente für Sie! Wenn Sie uns die Master-B/L-Nummer zusammen mit dem Transportauftrag mitteilen, erledigen wir den Rest.
Nach der Registrierung des Zolldokuments überwacht CTV, dass das Dokument vor dem Ablaufdatum abgefertigt wird. Bei drohendem Ablauf werden Sie automatisch informiert. So helfen wir Ihnen mit einer transparenten und zuverlässigen Zollabfertigung!